Neuregelungen für die Sonnenstunden –
Bundestag bringt Solarspitzengesetz auf den Weg
Mit dem neuen „Solarspitzengesetz“ reagiert die Bundesregierung auf eine zentrale Herausforderung der Energiewende: die zeitweise Überproduktion von Solarstrom. Um die Netzstabilität zu sichern & regionalen Blackouts vorzubeugen, wurde nun ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das insbesondere technische Steuerbarkeit & Einspeisemanagement in den Fokus rückt.
Warum braucht es das Gesetz?
Der massive Zubau von Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren hat an sonnigen Tagen regelmäßig zu einem Stromüberschuss geführt. Die Folge: sinkende bis negative Strompreise an der Börse. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 457 Stunden mit negativen Preisen gezählt – das entspricht rund 5,2 % des Jahres.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Keine Vergütung mehr bei negativen Strompreisen
Für neue PV-Anlagen, die ab März 2025 in Betrieb gehen, gilt: In Stunden mit negativen Börsenstrompreisen entfällt die Einspeisevergütung nach dem EEG. Bestandsanlagen sind hiervon ausgenommen.
2. Schnellere Einführung von Smart Metern & Steuerungstechnik
Der Rollout intelligenter Messsysteme wird weiter beschleunigt. Ziel ist es, die technische Fernsteuerbarkeit von Solaranlagen zur besseren Netzführung flächendeckend zu ermöglichen.
3. 60 %-Einspeisebegrenzung ohne Smart Meter
Für PV-Anlagen unter 100 kWp, die nicht in der Direktvermarktung sind, gilt künftig:
Ohne Smart Meter: Die maximale Einspeiseleistung wird auf 60 % der installierten Anlagenleistung begrenzt.
Mit Smart Meter: Eine uneingeschränkte Einspeisung bleibt möglich.
4. Batteriespeicher flexibler nutzbar
Künftig dürfen Batteriespeicher nicht nur Solarstrom zwischenspeichern, sondern auch gezielt Netzstrom aufnehmen – etwa in Zeiten niedriger Börsenpreise. Damit leisten sie einen zusätzlichen Beitrag zur Netz- und Systemstabilität.
5. Überbauung von Netzanschlusspunkten ermöglicht
Mehrere PV-Anlagen und Speicher dürfen künftig gemeinsam an einem Netzanschlusspunkt betrieben werden – selbst dann, wenn die maximale Einspeiseleistung am Anschlusspunkt rechnerisch überschritten wird. Entscheidend ist, dass die tatsächliche Einspeisung durch intelligente Steuerung im Rahmen bleibt.
Unterm Strich:
Mit dem Solarspitzengesetz werden die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Solarenergie angepasst – mit dem Ziel, die Einspeisung besser zu steuern und die Integration ins Stromnetz zukunftsfähig zu gestalten. Für PV-Betreiber bedeutet das vor allem: mehr technische Anforderungen, aber auch neue Chancen für eine intelligente & wirtschaftliche Nutzung.
Ihr Team von Innosun